Sie können Ihren befristeten Mietvertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist kündigen. Ihre Kündigung muss außerdem schriftlich erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie mit uns rechtzeitig (etwa 1 Monat vor Ablauf) einen Übergabetermin.
Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig (etwa 1 Monat vor Ablauf), damit wir diese Möglichkeit prüfen können.
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen:
– 1 Monat für Mietobjekte, die zu Wohnzwecken vermietet sind,
– 3 Monate für Mietobjekte, die für gewerbliche Zwecke vermietet wurden.