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Mietvertragsinfo

Informationen zur Kündigung und Verlängerung eines Mietvertrags:

 
  • Möchten Sie Ihren befristeten Mietvertrag vor Fristablauf kündigen?

Sie können Ihren befristeten Mietvertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist kündigen. Ihre Kündigung muss außerdem schriftlich erfolgen.

  • Läuft Ihr befristeter Vertrag aus?

Bitte vereinbaren Sie mit uns rechtzeitig (etwa 1 Monat vor Ablauf) einen Übergabetermin.

  • Läuft Ihr befristeter Vertrag aus und Sie wollen das Mietverhältnis verlängern?

Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig (etwa 1 Monat vor Ablauf), damit wir diese Möglichkeit prüfen können.

  • Haben Sie einen unbefristeten Vertrag und wollen kündigen?

Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen:

– 1 Monat für Mietobjekte, die zu Wohnzwecken vermietet sind,

– 3 Monate für Mietobjekte, die für gewerbliche Zwecke vermietet wurden.

     
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